Für Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW sind energetische Inspektionen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Inspektionspflicht regelt der §74 des Gebäudeenergeiegesetzes (GEG). Das GEG ist seit 2020 in Kraft und löst die bisherigen Festlegungen gemäß §12 Energieeinsparverordnung (EnEV) ab.
Sinn und Zweck der energetischen Inspektion ist die Überprüfung des energieeffizienten Anlagenbetriebs. Unsere Leistungen umfassen alle erforderlichen Überprüfungen und beinhalten eine Vor-Ort-Begutachtung, die Messung der erforderlichen Parameter und die Berechnung der spezifischen Energiekennwerte. In Form eines Inspektionsberichtes erhalten Sie alle Ergebnisse inkl. Handlungsempfehlungen für die Optimierung des Anlagenbetriebs.
Wer die entsprechenden Maßnahmen zur Anlagenoptimierung und Verbesserung der energetischen Qualität durchführt, kann den Energieverbrauch und die Energiekosten der Lüftungs- und Klimaanlagen deutlich senken!
Die Inspektion ist von fachkundigen Personen durchzuführen und erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme erforderlich.
Gemäß GEG können Anlagen von der Inspektionspflicht ausgenommen werden, z.B. wenn ein intelligentes System für die Gebäudeautomation und -regelung vorhanden ist und eine kontinuierliche Überwachung und Analyse von Energieverbrauch und -effizienz der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme vorhanden ist.